Förderung für PV-Anlagen
Auch 2024 gibt es für alle PV-Anlagen, die nicht unter den Nullsteuersatz fallen, wieder attraktive Bundesförderungen. Gefördert werden alle Anlagen mit einer Leistung von bis zu 1000 kWp und Stromspeicher, die im Zuge der Montage der PV-Anlage installiert werden.
Der EAG-Investitionszuschuss im Überblick:
- Ticketziehung und Antragstellung im Förderportal
- 4 Kategorien mit unterschiedlichen Fördersätzen
- Reihung nach Einreichzeitpunkt und Förderhöhe
Wie läuft die Antragstellung ab?
Die Antragstellung ist für fachfremde Personen meist sehr schwierig und kompliziert, deshalb unterstützen wir Sie von der Ticketziehung bis zur Einreichung der Endabrechnung. Wir bereiten alle benötigten Unterlagen vor, stellen die Anträge und übernehmen die Korrespondenz mit der Förderstelle. Bei Fragen stehen wir für unseren Kunden als Ansprechpartner zur Verfügung und wir helfen, wenn es Schwierigkeiten gibt.
Es gibt jährlich 3 Fördercalls. In diesem Zeitraum kann Online ein Ticket für die Förderung gezogen werden, dieses muss anschließend mit Daten zur PV-Anlage vervollständigt werden. Die Anträge werden schließlich geprüft und freigegeben. Nach Fertigstellung der Anlage müssen noch verschiedene Dokumente hochgeladen werden und die Endabrechnung eingereicht werden. Spätestens 6 Monate nach der Einreichung wird die Förderung auf das angegebene Konto überwiesen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe ist gestaffelt und in 4 Kategorien eingeteilt. In den Kategorien A und B wird nach dem Einreichzeitpunkt gereiht. In den Kategorien C und D zählt in erster Linie die benötigte Förderung. Anträge mit geringerem Förderbedarf werden vorgereiht.
Fördersätze |
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Kategorie |
Größe |
Förderhöhe |
Kategorie A |
Bis 10 kWp |
195€/kWp |
Kategorie B |
> 10 kWp bis 20 kWp |
185€/kWp |
Kategorie C |
> 20kWp bis 100 kWp |
max. 150€/kWp |
Kategorie D |
> 100 kWp bis 1000 kWp |
max. 140€/kWp |
Batteriespeicher |
200€/kWh |
Höhere Fördersätze für innovative PV-Anlagen
Für besonders innovative PV-Anlagen gibt es einen Zuschlag von 30% auf die Fördersätze. Dazu zählen beispielsweise gebäudeintegrierte PV-Anlagen oder PV-Anlagen, die zur Parkplatzüberdachung dienen. Die Besonderheiten Ihrer PV-Anlagen beachten wir bereits bei Antragstellung, so holen wir das Maximum für Sie heraus.