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Photovoltaik News

EEG-Erneuerbare Erzeugungsanlagen

Was ist eine EEG?

Eine erneuerbare Energiegemeinschaft (EEG) funktioniert ähnlich wie eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA). Das Ziel besteht darin, nachhaltig erzeugten Strom gemeinsam zu nutzen. Während bei einer GEA nur der Strom eines Gebäudes geteilt werden kann, ermöglicht eine EEG die Verteilung von Strom auf lokaler oder regionaler Ebene.

Damit dies funktioniert, müssen die Netzebenen berücksichtigt werden. Befinden sich die Teilnehmenden auf der Netzebene 6 oder 7, kann eine lokale EEG gegründet werden. Für regionale EEGs können auch die Netzebenen 4 und 5 einbezogen werden.

Was nützt mir eine EEG?

Wie gründet man eine EEG?

Grundlagen klären: Zunächst müssen wichtige Fragen beantwortet werden:

  • Wer nimmt teil?
  • Welche Erzeugungsanlagen existieren bereits oder müssen neue Anlagen installiert werden?
  • Soll eine lokale oder regionale EEG gegründet werden?
  • Wie werden die Abrechnung und der innergemeinschaftliche Stromverbrauch gestaltet?
  1. Netzbetreiber einbinden: Sobald die grundlegenden Fragen geklärt sind, registriert der Netzbetreiber die EEG. Der Netzbetreiber übernimmt dann die Installation und Inbetriebnahme von Smart Metern bei allen EEG-Mitgliedern (unter Berücksichtigung gewisser Fristen). Die Smart Meter erfassen den Stromverbrauch, der für die Abrechnung notwendig ist.
  2. Konzepterstellung: In diesem Schritt werden die Art der EEG, die Organisation, Abrechnung und die Strompreise innerhalb der EEG festgelegt. Es empfiehlt sich, dabei Unterstützung von einem Energieinstitut in Anspruch zu nehmen.
  3. Rechtspersönlichkeit gründen und als Marktteilnehmer registrieren: Für die Handlungsfähigkeit müssen die Betreiber eine Rechtspersönlichkeit gründen, zum Beispiel einen Verein oder eine Genossenschaft (externe Unterstützung kann hier hilfreich sein). Diese Rechtspersönlichkeit muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt gemeldet werden. Danach erfolgt die  Regstrierung auf der Plattform, um eine Marktpartner-ID zu erhalten, die für die Anmeldung beim Netzbetreiber benötigt wird.
  4. Vertrag mit dem Netzbetreiber: Eine Vereinbarung zwischen der EEG und dem Netzbetreiber sowie Zusatzvereinbarungen zwischen den Teilnehmern und dem bestehenden Netzzugangsvertrag sind erforderlich. Mit der Unterzeichnung dieser Verträge wird die EEG offiziell angemeldet.
  5. Marktkommunikation: Schließlich erfolgt die Anbindung an die Marktkommunikation. Hierbei werden die Strommengen erfasst, die für die Abrechnung notwendig sind. Je nach Größe der EEG kann dafür eine externe Software erforderlich sein. Der Netzbetreiber stellt sicher, dass alle technischen Voraussetzungen (Verbrauchs- und Einspeisezählpunkte) für den Betrieb der EEG erfüllt sind.

Wie kann ich an einer EEG teilnehmen?

Wenn bereits eine EEG in Ihrer Nähe existiert und Sie beitreten möchten, müssen Sie zunächst Ihre Netzebene über den Netzbetreiber ermitteln. Anschließend sollten Sie Kontakt mit den EEG-Betreibern aufnehmen, um Fragen zu klären. Der Initiator der EEG erklärt Ihnen dann die weiteren Schritte. Sollten Sie bereits über eine eigene PV-Anlage verfügen, können Sie Ihren erzeugten Strom in die EEG einspeisen.

Vorteile einer EEG

  • Klimaschutz: Als Mitglied einer EEG tragen Sie aktiv zum Ausbau erneuerbarer und regionaler Energiequellen bei und helfen, fossile und nukleare Energieträger zu verdrängen.
  • Wirtschaftlichkeit: Durch den Bezug von Strom aus der EEG entfallen Teile der Netzgebühren.
  • Gemeinschaft: Der Strom kommt nicht mehr nur aus der Steckdose, sondern von der Gemeinde, Nachbarn oder Freunden, was den Wert des Stroms spürbarer macht.

Falls Sie noch mehr Informationen oder Unterstützung zu diesem Thema benötigen, können wir Ihnen das Energieinstitut wärmstens empfehlen. 

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