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Photovoltaik News

GEA-Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen

Was ist eine GEA?

Das Konzept einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage ist, den Strom, der durch die PV-Anlage produziert wird, unter verschiedenen Mitbewohner/-innen in einem Gebäude zu teilen. Dadurch können sich verschiedene Personen zusammenschließen und gemeinsam eine Energieerzeugungsanlage nutzen.

Jedem Teilnehmer wird entweder statisch (jeder bekommt einen fix zugeteilten Anteil) oder dynamisch (variable Aufteilung nach Verbrauch) anteilsmäßig Strom zur Nutzung freigegeben. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass der Eigenverbrauchsanteil bei der dynamischen Variante deutlich höher ist. Der Strom, der in der GEA nicht benötigt wird, wird dann wie bei einer herkömmlichen PV-Anlage eingespeist.

Vorraussetzungen:

Umsetzung:

  1. Teilnehmer finden: Um eine GEA zu gründen, benötigt es mindestens zwei Parteien. Zusätzlich müssen die Eigentümer des Gebäudes bzw. die Hausverwaltung damit einverstanden sein.
  2. Umsetzungsvariante: Es muss ein Anlagenverantwortlicher bestimmt werden und entschieden werden, ob die Anlage selbst oder von externen Dienstleistern betrieben wird.
  3. Anlagenerreichter/Dienstleister auswählen: Für die konkrete Planung ist eine Errichterfirma zu kontaktieren, bestenfalls eine, die schon Erfahrung in der Umsetzung von gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen hat.
  4. Verträge zwischen Anlagenbetreiber und Parteien erstellen: Im weiteren Schritt müssen Errichtungs-, Betriebs- und Wartungsvertrag mit Aufteilungsschlüssel erstellt und unterzeichnet werden.
  5. Registrierung als Marktteilnehmer: Nun muss die GEA  als Markteilnehmer registriert werden. War die Registrierung erfolgreich, erhält man eine Marktpartner-ID, welche die Anmeldung beim Netzbetreiber ermöglicht.
  6. Netzzugangsvertrag für GEA: Mithilfe des Aufteilungsschlüssels (dynamisch oder statisch) wird eine Netzzugangsvereinbarung zwischen dem Anlagenbetreiber der GEA und dem Netzbetreiber geschlossen.
  7. Erzeugungsanlage errichten/installieren
  8. Registrieren im EDA-Anwenderportal: Der Anlagenverantwortliche muss sich auf dieser Plattform registrieren. Nur über dieses Portal erfolgt der Datenaustausch und und die Kommunikation mit dem Netzbetreiber.
  9. Verträge zwischen Parteien und Netzbetreiber: Letztendlich wird mit jedem Teilnehmenden ein Vertrag abgeschlossen, in dem die Teilnahme an der Abrechnung festgelegt wird.
  10. Laufender Betrieb: Sie haben es geschafft!  Jetzt können Sie in der GEA nachhaltigen Strom produzieren und teilen.

Für weitere Informationen oder Unterstützung können wir Ihnen das Energieinstitut wärmstens empfehlen.

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